Führerschein-Umschreibung in München: Ausländischen Führerschein anerkennen
EU-Führerscheine werden in Deutschland ohne Prüfung anerkannt. Bei Nicht-EU-Führerscheinen hängt es vom Herkunftsland ab - manche erfordern nur eine praktische Prüfung, andere die vollständige Ausbildung. Die Umschreibung muss innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung in München beim KVR beantragt werden.

Ausländischen Führerschein in München umschreiben
Wenn du mit einem ausländischen Führerschein nach München ziehst, musst du diesen unter Umständen umschreiben lassen. Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob dein Führerschein aus einem EU/EWR-Land stammt oder nicht. Hier erfährst du, was du tun musst.
EU/EWR-Führerschein
Führerscheine aus EU- und EWR-Ländern (z. B. Frankreich, Italien, Österreich, Polen) werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Du musst ihn nicht umschreiben lassen und darfst damit unbegrenzt in Deutschland fahren. Eine freiwillige Umschreibung in einen deutschen Führerschein ist möglich, zum Beispiel wenn dein Führerschein abläuft oder beschädigt ist.
Ausnahme: Wenn dein EU-Führerschein abgelaufen ist oder Auflagen enthält, die in Deutschland nicht gelten, kann eine Umschreibung nötig sein. Lass dich beim KVR beraten.
Nicht-EU-Führerschein - Staatenliste entscheidend
Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern hängt alles davon ab, welches Land den Führerschein ausgestellt hat. Deutschland unterscheidet drei Gruppen:
- Anlage 11-Staaten (z. B. Japan, Südkorea, Kanada, Australien): Umschreibung ohne Prüfung möglich
- Staaten mit teilweiser Anerkennung (z. B. USA - einzelne Bundesstaaten): Nur praktische oder nur theoretische Prüfung nötig
- Alle anderen Staaten (z. B. Türkei, Russland, China, Indien): Volle Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
Die 6-Monats-Frist
Wichtig: Du darfst mit deinem ausländischen Nicht-EU-Führerschein maximal 6 Monate nach deiner Anmeldung in Deutschland (Erstwohnsitz) fahren. Nach Ablauf dieser Frist wird dein Führerschein ungültig und du musst ihn umgeschrieben haben. Beginne den Prozess also möglichst früh.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (Wohnsitz München)
- Ausländischer Führerschein (Original + Kopie)
- Amtlich anerkannte Übersetzung des Führerscheins
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (max. 2 Jahre alt)
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (bei voller Prüfung)
- Nachweis über regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland
Anlaufstelle: KVR München Führerscheinstelle
Der Antrag auf Umschreibung wird beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) München, Abteilung Führerscheinstelle, gestellt. Buche vorab einen Online-Termin über muenchen.de. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 8 Wochen. Die Gebühren für die Umschreibung liegen bei ca. 35 bis 45 Euro (ohne Prüfungsgebühren).
Kosten der Umschreibung
- KVR-Verwaltungsgebühr: ca. 35 - 45 €
- Übersetzung des Führerscheins: ca. 50 - 150 € (je nach Sprache)
- Sehtest: ca. 7 €
- Passbilder: ca. 10 - 15 €
- Theorieprüfung (falls erforderlich): 22,49 € (TÜV)
- Praktische Prüfung (falls erforderlich): 116,93 € (TÜV)
- Fahrstunden (falls erforderlich): je nach Bedarf
Umschreibung mit Fahrschule
Wenn du eine Prüfung ablegen musst, brauchst du eine Fahrschule, die dich anmeldet. Bei der Fahrschule am Mangfallplatz unterstützen wir dich bei der Umschreibung - von der Beratung über die Auffrischungsstunden bis zur Prüfungsanmeldung. Sprich uns einfach an.