Anmeldung7 Min. Lesezeit20. März 2026

Führerschein-Umschreibung in München: Ausländischen Führerschein anerkennen

EU-Führerscheine werden in Deutschland ohne Prüfung anerkannt. Bei Nicht-EU-Führerscheinen hängt es vom Herkunftsland ab - manche erfordern nur eine praktische Prüfung, andere die vollständige Ausbildung. Die Umschreibung muss innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung in München beim KVR beantragt werden.

Verschiedene internationale Führerscheine und ein deutscher EU-Kartenführerschein nebeneinander

Ausländischen Führerschein in München umschreiben

Wenn du mit einem ausländischen Führerschein nach München ziehst, musst du diesen unter Umständen umschreiben lassen. Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob dein Führerschein aus einem EU/EWR-Land stammt oder nicht. Hier erfährst du, was du tun musst.

EU/EWR-Führerschein

Führerscheine aus EU- und EWR-Ländern (z. B. Frankreich, Italien, Österreich, Polen) werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Du musst ihn nicht umschreiben lassen und darfst damit unbegrenzt in Deutschland fahren. Eine freiwillige Umschreibung in einen deutschen Führerschein ist möglich, zum Beispiel wenn dein Führerschein abläuft oder beschädigt ist.

Ausnahme: Wenn dein EU-Führerschein abgelaufen ist oder Auflagen enthält, die in Deutschland nicht gelten, kann eine Umschreibung nötig sein. Lass dich beim KVR beraten.

Nicht-EU-Führerschein - Staatenliste entscheidend

Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern hängt alles davon ab, welches Land den Führerschein ausgestellt hat. Deutschland unterscheidet drei Gruppen:

  • Anlage 11-Staaten (z. B. Japan, Südkorea, Kanada, Australien): Umschreibung ohne Prüfung möglich
  • Staaten mit teilweiser Anerkennung (z. B. USA - einzelne Bundesstaaten): Nur praktische oder nur theoretische Prüfung nötig
  • Alle anderen Staaten (z. B. Türkei, Russland, China, Indien): Volle Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

Die 6-Monats-Frist

Wichtig: Du darfst mit deinem ausländischen Nicht-EU-Führerschein maximal 6 Monate nach deiner Anmeldung in Deutschland (Erstwohnsitz) fahren. Nach Ablauf dieser Frist wird dein Führerschein ungültig und du musst ihn umgeschrieben haben. Beginne den Prozess also möglichst früh.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung (Wohnsitz München)
  • Ausländischer Führerschein (Original + Kopie)
  • Amtlich anerkannte Übersetzung des Führerscheins
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest (max. 2 Jahre alt)
  • Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (bei voller Prüfung)
  • Nachweis über regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland

Anlaufstelle: KVR München Führerscheinstelle

Der Antrag auf Umschreibung wird beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) München, Abteilung Führerscheinstelle, gestellt. Buche vorab einen Online-Termin über muenchen.de. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 8 Wochen. Die Gebühren für die Umschreibung liegen bei ca. 35 bis 45 Euro (ohne Prüfungsgebühren).

Kosten der Umschreibung

  • KVR-Verwaltungsgebühr: ca. 35 - 45 €
  • Übersetzung des Führerscheins: ca. 50 - 150 € (je nach Sprache)
  • Sehtest: ca. 7 €
  • Passbilder: ca. 10 - 15 €
  • Theorieprüfung (falls erforderlich): 22,49 € (TÜV)
  • Praktische Prüfung (falls erforderlich): 116,93 € (TÜV)
  • Fahrstunden (falls erforderlich): je nach Bedarf

Umschreibung mit Fahrschule

Wenn du eine Prüfung ablegen musst, brauchst du eine Fahrschule, die dich anmeldet. Bei der Fahrschule am Mangfallplatz unterstützen wir dich bei der Umschreibung - von der Beratung über die Auffrischungsstunden bis zur Prüfungsanmeldung. Sprich uns einfach an.

Häufig gestellte Fragen

Nein, EU- und EWR-Führerscheine werden in Deutschland ohne Umschreibung anerkannt. Du darfst damit unbegrenzt fahren. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich, aber nicht nötig.
Mit einem Nicht-EU-Führerschein darfst du maximal 6 Monate nach der Anmeldung deines Erstwohnsitzes in Deutschland fahren. Danach musst du den Führerschein umgeschrieben haben.
Das hängt vom Herkunftsland ab. Bei einigen Ländern (z. B. Japan, Kanada) ist keine Prüfung nötig. Bei anderen Ländern brauchst du eine praktische und/oder theoretische Prüfung. Die sogenannte Staatenliste (Anlage 11 FeV) gibt Auskunft.
Die Umschreibung wird beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) München, Abteilung Führerscheinstelle, beantragt. Buche vorab einen Online-Termin über muenchen.de.
Die reinen Verwaltungskosten beim KVR liegen bei ca. 35 - 45 Euro. Hinzu kommen Kosten für Übersetzung (50 - 150 €), Sehtest (7 €) und Passbilder (10 - 15 €). Falls eine Prüfung nötig ist, kommen TÜV-Gebühren und eventuell Fahrstunden hinzu.

Bereit für deinen Führerschein?

Melde dich jetzt bei der Fahrschule am Mangfallplatz an und starte deine Ausbildung in München.