Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis zwischen der Fahrschule am Mangfallplatz (nachfolgend "Fahrschule" genannt) und den Fahrschülern (nachfolgend "Fahrschüler" genannt).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fahrschülers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Anmeldung
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung des Fahrschülers und die Annahme durch die Fahrschule zustande. Die Anmeldung kann persönlich in der Fahrschule, telefonisch oder online über das Buchungssystem der Fahrschule erfolgen.
Der Ausbildungsvertrag ist für die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsabschluss gültig.
Mit der Anmeldung erkennt der Fahrschüler diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung der Fahrschule an. Bei Online-Anmeldungen erfolgt die Anerkennung durch Setzen des entsprechenden Häkchens.
Der Fahrschüler ist verpflichtet, alle für die Ausbildung und Prüfung erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung und ggf. weitere von der Führerscheinstelle geforderte Dokumente.
3. Leistungen der Fahrschule
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen:
- Theoretischer Unterricht nach den gesetzlichen Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Praktische Fahrstunden (Grundausbildung, besondere Ausbildungsfahrten) mit staatlich anerkannten Fahrlehrern
- Bereitstellung verkehrssicherer und technisch einwandfreier Schulungsfahrzeuge
- Vorbereitung auf die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung
- Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung bei der zuständigen Prüforganisation
- Begleitung zur praktischen Prüfung durch einen Fahrlehrer
- Unterstützung bei der Antragstellung für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle
Die Anzahl der erforderlichen Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Fortschritten des Fahrschülers. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden besteht nicht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Nachtfahrten) werden gemäß FahrschAusbO durchgeführt.
4. Pflichten des Fahrschülers
Der Fahrschüler verpflichtet sich:
- Pünktlich und regelmäßig zu den vereinbarten Terminen (Theorie- und Praxisunterricht) zu erscheinen
- Die erforderlichen Unterlagen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß vorzulegen
- Die vereinbarten Gebühren fristgerecht gemäß Preisliste zu bezahlen
- Die Anweisungen der Fahrlehrer während des Unterrichts zu befolgen
- Das Schulungsfahrzeug pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden
- Unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss nicht am Fahrunterricht teilzunehmen
- Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) unverzüglich mitzuteilen
- Die Fahrschule über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten
Bei Verstoß gegen diese Pflichten, insbesondere bei Erscheinen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ist die Fahrschule berechtigt, den Unterricht zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Fahrschule. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Gebühren setzen sich zusammen aus:
- Grundgebühr (einmalig bei Vertragsschluss fällig)
- Lehrmaterial (einmalig bei Vertragsschluss fällig)
- Fahrstunden (Übungsstunden, Sonderfahrten) - nach jeder Fahrstunde oder monatlich fällig
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Prüfungsgebühren der Prüforganisation - vor der jeweiligen Prüfung fällig
- Behördengebühren der Führerscheinstelle - direkt an die Behörde zu entrichten
Die Grundgebühr und das Lehrmaterial sind bei Vertragsschluss fällig. Fahrstunden sind nach jeder Fahrstunde oder auf Wunsch monatlich zu bezahlen. Prüfungsgebühren sind vor der jeweiligen Prüfung zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Fahrschule berechtigt, die Ausbildung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Mahnkosten und Verzugszinsen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Preisänderungen bleiben vorbehalten und werden dem Fahrschüler rechtzeitig mitgeteilt. Für bereits gebuchte und bezahlte Leistungen gelten die ursprünglich vereinbarten Preise.
6. Terminvereinbarung und Absage von Fahrstunden
Fahrstunden werden nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Die Terminvereinbarung kann persönlich, telefonisch oder online über das Buchungssystem der Fahrschule erfolgen.
Absage durch den Fahrschüler: Fahrstunden können bis spätestens 2 Werktage vor Antritt der Fahrstunde kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Die Absage muss telefonisch, per E-Mail oder über das Online-System erfolgen.
Bei Absage weniger als 2 Werktage vor Antritt der Fahrstunde oder bei Nichterscheinen ohne Absage wird die volle Gebühr für die ausgefallene Fahrstunde fällig. Dies gilt nicht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. plötzliche Erkrankung mit ärztlichem Attest, Unfall, Todesfall in der Familie).
Absage durch die Fahrschule: Die Fahrschule ist berechtigt, Fahrstunden aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Fahrlehrers, Fahrzeugausfall) abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet oder verrechnet.
7. Prüfungen
Die Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt durch die Fahrschule, wenn der Fahrschüler die erforderliche Ausbildungsreife erreicht hat und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Prüfungsreife des Fahrschülers. Ein Anspruch auf Anmeldung zur Prüfung besteht nicht.
Bei Nichtbestehen der Prüfung trägt der Fahrschüler die Kosten für die Wiederholungsprüfung sowie ggf. erforderliche zusätzliche Fahrstunden.
Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne rechtzeitige Absage (mindestens 3 Werktage vorher) werden die Prüfungsgebühren sowie die Vorstellungsgebühr in voller Höhe fällig.
8. Kündigung und Vertragsbeendigung
Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, E-Mail, Fax).
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wiederholtem Verstoß gegen die Pflichten des Fahrschülers
- Zahlungsverzug trotz Mahnung
- Erscheinen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Groben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
- Beleidigungen oder Bedrohungen gegenüber Fahrlehrern oder Mitarbeitern
Bei Kündigung durch den Fahrschüler werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Die Grundgebühr wird nicht erstattet. Nicht in Anspruch genommene Fahrstunden werden nicht erstattet, es sei denn, sie wurden im Voraus bezahlt.
Bei Kündigung durch die Fahrschule aus wichtigem Grund, den der Fahrschüler zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
9. Haftung
Die Fahrschule haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Fahrschule auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Fahrschule ist während der Ausbildungsfahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Schäden am Schulungsfahrzeug, die der Fahrschüler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, hat der Fahrschüler zu ersetzen. Die Selbstbeteiligung beträgt in der Regel 1.000 €.
Für Wertgegenstände, die im Schulungsfahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt die Fahrschule keine Haftung.
10. Datenschutz
Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten des Fahrschülers ausschließlich zur Erfüllung des Ausbildungsvertrages und zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Hierzu gehören insbesondere: Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Ausbildungsdaten, Prüfungsergebnisse sowie die Weitergabe erforderlicher Daten an die Führerscheinstelle und die Prüforganisation.
Die Daten werden im Online-Verwaltungssystem der Fahrschule gespeichert und durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff geschützt.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
Der Fahrschüler hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Fahrschüler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Diese AGB sowie die Datenschutzerklärung sind Bestandteil jedes Ausbildungsvertrages und werden dem Fahrschüler bei Vertragsschluss ausgehändigt bzw. bei Online-Anmeldung zum Download bereitgestellt.
Stand: Januar 2025
Fahrschule am Mangfallplatz
Akeleistraße 4, 81547 München
Telefon: 089 69979122
E-Mail: info@fahrschule-mangfallplatz.de