Anmeldung6 Min. Lesezeit5. April 2026

Fahrschule wechseln - So funktioniert der Umstieg

Du kannst deine Fahrschule jederzeit wechseln - die alte Fahrschule muss dir den Ausbildungsnachweis aushändigen (§ 6 FahrschAusbO). Absolvierte Theoriestunden werden vollständig anerkannt, praktische Fahrstunden hingegen nicht immer. Bei der neuen Fahrschule fällt in der Regel eine neue Grundgebühr an.

Fahrschüler mit Ausbildungsnachweis  -  Fahrschule wechseln leicht gemacht

Kann ich einfach die Fahrschule wechseln?

Ja, du kannst deine Fahrschule jederzeit wechseln. Es gibt keinen Vertrag, der dich dauerhaft an eine Fahrschule bindet. Gründe für einen Wechsel gibt es viele: Unzufriedenheit mit der Ausbildungsqualität, persönliche Differenzen, ein Umzug oder einfach ein besseres Angebot bei einer anderen Fahrschule.

Dein Recht auf den Ausbildungsnachweis

Die alte Fahrschule ist gesetzlich verpflichtet, dir deinen Ausbildungsnachweis auszuhändigen - das regelt § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Der Ausbildungsnachweis dokumentiert alle absolvierten Theorie- und Fahrstunden sowie die Sonderfahrten. Ohne diesen Nachweis kann die neue Fahrschule deinen Ausbildungsstand nicht nachvollziehen.

Wichtig: Die Fahrschule darf die Herausgabe des Ausbildungsnachweises nicht verweigern, auch wenn noch offene Rechnungen bestehen. Das Zurückhalten des Nachweises ist nicht zulässig.

Was wird anerkannt - was nicht?

  • Theoriestunden: Werden vollständig anerkannt - du musst sie nicht wiederholen
  • Theorieprüfung: Falls bestanden, bleibt sie gültig (12 Monate ab Bestehen)
  • Sonderfahrten: Werden anerkannt, wenn sie im Ausbildungsnachweis dokumentiert sind
  • Übungsfahrstunden: Werden nicht immer anerkannt - die neue Fahrschule entscheidet, wie viele Stunden du noch brauchst
  • Grundgebühr: Fällt bei der neuen Fahrschule in der Regel erneut an

Kosten beim Fahrschulwechsel

Der Wechsel kostet dich in der Regel eine neue Grundgebühr bei der neuen Fahrschule - das sind in München ca. 300 bis 500 Euro. Die bereits bei der alten Fahrschule gezahlte Grundgebühr bekommst du nicht zurück. Hinzu kommen eventuell zusätzliche Fahrstunden, wenn die neue Fahrschule deinen Ausbildungsstand überprüft hat.

Schritt-für-Schritt: So wechselst du die Fahrschule

  • 1. Offene Rechnungen bei der alten Fahrschule begleichen
  • 2. Ausbildungsnachweis anfordern (schriftlich empfohlen)
  • 3. Neue Fahrschule suchen und Beratungsgespräch führen
  • 4. Ausbildungsnachweis bei der neuen Fahrschule vorlegen
  • 5. Neue Fahrschule meldet dich beim TÜV um (falls nötig)
  • 6. Ausbildung bei der neuen Fahrschule fortsetzen

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Wechsel lohnt sich, wenn du mit der Ausbildungsqualität dauerhaft unzufrieden bist, du das Gefühl hast, unnötig viele Fahrstunden zu brauchen, oder die Chemie mit deinem Fahrlehrer nicht stimmt. Auch bei einem Umzug in einen anderen Stadtteil oder eine andere Stadt ist ein Wechsel sinnvoll.

Bedenke aber: Durch die neue Grundgebühr und mögliche zusätzliche Fahrstunden wird der Führerschein teurer. Sprich im Zweifel erst mit der Fahrschulleitung über deine Bedenken, bevor du wechselst.

Tipp: Bevor du wechselst, führe ein offenes Gespräch mit deinem Fahrlehrer oder der Fahrschulleitung. Oft lassen sich Probleme lösen, ohne dass ein Wechsel nötig ist - etwa durch einen anderen Fahrlehrer in derselben Fahrschule.

Häufig gestellte Fragen

Nein, du hast jederzeit das Recht, die Fahrschule zu wechseln. Die alte Fahrschule muss dir den Ausbildungsnachweis aushändigen. Es gibt keinen Vertrag, der dich dauerhaft bindet.
Nein, absolvierte Theoriestunden werden vollständig anerkannt und im Ausbildungsnachweis dokumentiert. Du musst sie bei der neuen Fahrschule nicht wiederholen.
In der Regel nicht. Die Grundgebühr deckt den Theorieunterricht und die Verwaltung ab, die du bereits in Anspruch genommen hast. Bei der neuen Fahrschule fällt eine neue Grundgebühr an.
Sonderfahrten werden anerkannt, wenn sie im Ausbildungsnachweis dokumentiert sind. Bei Übungsfahrstunden entscheidet die neue Fahrschule individuell, wie viele Stunden du noch brauchst.
Die Hauptkosten sind die neue Grundgebühr (ca. 300 - 500 € in München) und eventuell zusätzliche Fahrstunden. Die bereits gezahlte Grundgebühr bei der alten Fahrschule wird nicht erstattet.

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