Klasse M

Die Klasse M gilt für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ Motorvolumen und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Außerdem gültig für Lastendreiräder bis 150 kg. Der Führerschein darf ab 16 Jahre gemacht werden.

 

 

Wir schulen auf einem Yamaha Motorroller mit 50 cm³.

 

Die Kosten für die Schulung betragen:

Grundbetrag (allg. Aufwendungen + Theorieunterr.)

160

Euro

Theoretische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

80

Euro

Praktische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

180

Euro

Fahrstunde (je 45 Minuten)

40

Euro

TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung

20,83

Euro

TÜV-Gebühr Praktische Prüfung

56,41

Euro

 

Kosten für die Beantragung des Führerscheins in etwa:

  • Sofortmaßnahmen ca. 20 Euro; Zeitaufwand 8 Unterrichtsstunden
  • Sehtest ca. 10 Euro; Zeitaufwand 10 min
  • Antragsgebühren ca. 45 Euro; Bearbeitungszeit 6 bis 8 Wochen

Voraussetzungen für die  Beantragung des Führerscheines sind:

  • Mindestalter für den Erwerb des  Führerscheins in sechs Monaten erreicht
  • bestandener Sehtest bei Optiker oder Augenarzt (darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • gültiger Personalausweis oder  Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • evtl. vorhandener Führerschein
  • Teilnahme an einem Kurs  Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einer Hilfsorganisation

Folgende Fristen und Termine musst Du bei Deinem Antrag und dem weiteren Vorgehen einhalten:

  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Anmelden bei der Fahrschule Mangfallplatz, Akeleistraße 4, München,
    Tel. 69 97 91 22 oder 0171 - 34 48 48 4
  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
  • Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
  • Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
  • Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
 
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