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Die Klasse B gilt für Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und bis 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz. Am Fahrzeug darf ausserdem ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden, wobei Auto und Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Außerdem muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher sein, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Der Führerschein gilt auch für die Klasse L (Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge) und M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor).
Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, muss der Führerschein BE gemacht werden. Der Anhänger darf maximal das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges wiegen.
Wir schulen auf einem Mercedes B NGT schadstoffarm und umweltfreundlich.
Die Kosten für die Schulung betragen:
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Grundbetrag (allg. Aufwendungen + Theorieunterr.)
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250
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Euro
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Theoretische Prüfung (Vorstellungsentgeld)
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80
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Euro
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Praktische Prüfung (Vorstellungsentgeld)
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180
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Euro
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Fahrstunde (je 45 Minuten)
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35
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Euro
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Überlandfahrt (je 45 Minuten) (je 5x Pflicht)
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45
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Euro
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Autobahnfahrt (je 45 Minuten) (je 4x Pflicht)
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45
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Euro
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Nachtfahrt (je 45 Minuten) (je 3x Pflicht)
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45
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Euro
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TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung
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20,83
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Euro
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TÜV-Gebühr Praktische Prüfung
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84,97
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Euro
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Bei Ausbildung für BE oder mit Automatik erhöhen sich die Kosten für die Fahrstunde um 5 Euro und die Sonderfahrten (Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt) ebenfalls um 5 Euro.
Kosten für die Beantragung des Führerscheins in etwa:
- Sofortmaßnahmen ca. 20 Euro; Zeitaufwand 8 Unterrichtsstunden
- Sehtest ca. 10 Euro; Zeitaufwand 10 min
- Antragsgebühren ca. 45 Euro; Bearbeitungszeit 6 bis 8 Wochen
Voraussetzungen für die Beantragung des Führerscheines sind:
- Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins in sechs Monaten erreicht
- bestandener Sehtest bei Optiker oder Augenarzt (darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen)
- Anmeldebestätigung der Fahrschule
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passfoto
- evtl. vorhandener Führerschein
- Teilnahme an einem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einer Hilfsorganisation
Folgende Fristen und Termine musst Du bei Deinem Antrag und dem weiteren Vorgehen einhalten:
- Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Anmelden bei der Fahrschule Mangfallplatz, Akeleistraße 4, München,
Tel. 69 97 91 22 oder 0171 - 34 48 48 4
- Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
- Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
- Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
- Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
- Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
- Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
- Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
- Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
- Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
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