Start Fahrausbildung Klasse B und BE
Klasse B und BE

 

Die Klasse B gilt für Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und bis 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz. Am Fahrzeug darf ausserdem ein Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden, wobei Auto und Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Außerdem muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher sein, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Der Führerschein gilt auch für die Klasse L (Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge) und M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor).

Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, muss der Führerschein BE gemacht werden. Der Anhänger darf maximal das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges wiegen.

 

Wir schulen auf einem Mercedes B NGT schadstoffarm und umweltfreundlich.

 

Die Kosten für die Schulung betragen:

    Grundbetrag (allg. Aufwendungen + Theorieunterr.)

    250

    Euro

    Theoretische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

    80

    Euro

    Praktische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

    180

    Euro

    Fahrstunde (je 45 Minuten)

    35

    Euro

    Überlandfahrt (je 45 Minuten) (je 5x Pflicht)

    45

    Euro

    Autobahnfahrt (je 45 Minuten) (je 4x Pflicht)

    45

    Euro

    Nachtfahrt (je 45 Minuten) (je 3x Pflicht)

    45

    Euro

    TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung

    20,83

    Euro

    TÜV-Gebühr Praktische Prüfung

    84,97

    Euro

Bei Ausbildung für BE oder mit Automatik erhöhen sich die Kosten für die Fahrstunde um 5 Euro und die Sonderfahrten (Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt) ebenfalls um 5 Euro.

Kosten für die Beantragung des Führerscheins in etwa:

  • Sofortmaßnahmen ca. 20 Euro; Zeitaufwand 8 Unterrichtsstunden
  • Sehtest ca. 10 Euro; Zeitaufwand 10 min
  • Antragsgebühren ca. 45 Euro; Bearbeitungszeit 6 bis 8 Wochen

Voraussetzungen für die  Beantragung des Führerscheines sind:

  • Mindestalter für den Erwerb des  Führerscheins in sechs Monaten erreicht
  • bestandener Sehtest bei Optiker oder Augenarzt (darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • gültiger Personalausweis oder  Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • evtl. vorhandener Führerschein
  • Teilnahme an einem Kurs  Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einer Hilfsorganisation

Folgende Fristen und Termine musst Du bei Deinem Antrag und dem weiteren Vorgehen einhalten:

  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Anmelden bei der Fahrschule Mangfallplatz, Akeleistraße 4, München,
    Tel. 69 97 91 22 oder 0171 - 34 48 48 4
  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
  • Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
  • Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
  • Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
 
© 2010 www.fahrschule-mangfallplatz.de