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Die Klasse A1 gilt für Krafträder bis 125 cm³ Motorvolumen und bis 11 kW Motorleistung. Der Führerschein darf ab 16 Jahre gemacht werden. Bis 18 Jahre gilt eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Führerschein gilt auch für die Klasse M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor).
Wir schulen auf einer Honda CBR 125.
Die Kosten für die Schulung betragen:
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Grundbetrag (allg. Aufwendungen + Theorieunterr.)
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250
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Euro
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Theoretische Prüfung (Vorstellungsentgeld)
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80
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Euro
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Praktische Prüfung (Vorstellungsentgeld)
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180
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Euro
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Fahrstunde (je 45 Minuten)
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40
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Euro
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Überlandfahrt (je 45 Minuten) (je 5x Pflicht)
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50
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Euro
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Autobahnfahrt (je 45 Minuten) (je 4x Pflicht)
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50
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Euro
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Nachtfahrt (je 45 Minuten) (je 3x Pflicht)
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50
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Euro
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TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung
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20,83
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Euro
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TÜV-Gebühr Praktische Prüfung
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84,97
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Euro
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Kosten für die Beantragung des Führerscheins in etwa:
- Sofortmaßnahmen ca. 20 Euro; Zeitaufwand 8 Unterrichtsstunden
- Sehtest ca. 10 Euro; Zeitaufwand 10 min
- Antragsgebühren ca. 45 Euro; Bearbeitungszeit 6 bis 8 Wochen
Voraussetzungen für die Beantragung des Führerscheines sind:
- Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins in sechs Monaten erreicht
- bestandener Sehtest bei Optiker oder Augenarzt (darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen)
- Anmeldebestätigung der Fahrschule
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passfoto
- evtl. vorhandener Führerschein
- Teilnahme an einem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einer Hilfsorganisation
Folgende Fristen und Termine musst Du bei Deinem Antrag und dem weiteren Vorgehen einhalten:
- Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Anmelden bei der Fahrschule Mangfallplatz, Akeleistraße 4, München,
Tel. 69 97 91 22 oder 0171 - 34 48 48 4
- Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
- Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
- Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
- Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
- Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
- Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
- Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
- Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
- Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
Für den Umstieg von A1 auf Klasse A sind 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt mit je 45 min. Pflicht.
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