Start Fahrausbildung Klasse A1
Klasse A1

Die Klasse A1 gilt für Krafträder bis 125 cm³ Motorvolumen und bis 11 kW Motorleistung. Der Führerschein darf ab 16 Jahre gemacht werden. Bis 18 Jahre gilt eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Der Führerschein gilt auch für die Klasse M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor).

 

 

Wir schulen auf einer Honda CBR 125.

 

Die Kosten für die Schulung betragen:

    Grundbetrag (allg. Aufwendungen + Theorieunterr.)

    250

    Euro

    Theoretische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

    80

    Euro

    Praktische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

    180

    Euro

    Fahrstunde (je 45 Minuten)

    40

    Euro

    Überlandfahrt (je 45 Minuten) (je 5x Pflicht)

    50

    Euro

    Autobahnfahrt (je 45 Minuten) (je 4x Pflicht)

    50

    Euro

    Nachtfahrt (je 45 Minuten) (je 3x Pflicht)

    50

    Euro

    TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung

    20,83

    Euro

    TÜV-Gebühr Praktische Prüfung

    84,97

    Euro

Kosten für die Beantragung des Führerscheins in etwa:

  • Sofortmaßnahmen ca. 20 Euro; Zeitaufwand 8 Unterrichtsstunden
  • Sehtest ca. 10 Euro; Zeitaufwand 10 min
  • Antragsgebühren ca. 45 Euro; Bearbeitungszeit 6 bis 8 Wochen

Voraussetzungen für die  Beantragung des Führerscheines sind:

  • Mindestalter für den Erwerb des  Führerscheins in sechs Monaten erreicht
  • bestandener Sehtest bei Optiker oder Augenarzt (darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • gültiger Personalausweis oder  Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • evtl. vorhandener Führerschein
  • Teilnahme an einem Kurs  Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einer Hilfsorganisation

Folgende Fristen und Termine musst Du bei Deinem Antrag und dem weiteren Vorgehen einhalten:

  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Anmelden bei der Fahrschule Mangfallplatz, Akeleistraße 4, München,
    Tel. 69 97 91 22 oder 0171 - 34 48 48 4
  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
  • Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
  • Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
  • Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate

Für den Umstieg von A1 auf Klasse A sind 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt mit je 45 min. Pflicht.

 
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