Klasse A

 

Die Klasse A gilt für Krafträder, die auch mit Beiwagen betrieben werden dürfen, mit einem Motorvolumen über 50 cm³ oder über 45 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Führerschein darf ab 18 Jahre gemacht werden. Die ersten zwei Jahre besteht jedoch eine Leistungseinschränkung auf 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Motorleistung pro kg Gewicht des Kraftrades). Ab 25 Jahre darf, nach bestandener Fahrprüfung, sofort ein Fahrzeug ohne Leistungseinschränkung gefahren werden. Der Führerschein gilt auch für die Klasse L (Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge) und M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor).

 

Wir schulen auf einer Honda CBF 600 bei unbeschränkter und auf einer Honda CBF 500 für eingeschränkte Leistung.

 

Die Kosten für die Schulung betragen:

    Grundbetrag (allg. Aufwendungen + Theorieunterr.)

    250

    Euro

    Theoretische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

    80

    Euro

    Praktische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

    180

    Euro

    Fahrstunde (je 45 Minuten)

    40

    Euro

    Überlandfahrt (je 45 Minuten) (je 5x Pflicht)

    50

    Euro

    Autobahnfahrt (je 45 Minuten) (je 4x Pflicht)

    50

    Euro

    Nachtfahrt (je 45 Minuten) (je 3x Pflicht)

    50

    Euro

    TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung

    20,83

    Euro

    TÜV-Gebühr Praktische Prüfung

    112,81

    Euro

Kosten für die Beantragung des Führerscheins in etwa:

  • Sofortmaßnahmen ca. 20 Euro; Zeitaufwand 8 Unterrichtsstunden
  • Sehtest ca. 10 Euro; Zeitaufwand 10 min
  • Antragsgebühren ca. 45 Euro; Bearbeitungszeit 6 bis 8 Wochen

Voraussetzungen für die  Beantragung des Führerscheines sind:

  • Mindestalter für den Erwerb des  Führerscheins in sechs Monaten erreicht
  • bestandener Sehtest bei Optiker oder Augenarzt (darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • gültiger Personalausweis oder  Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • evtl. vorhandener Führerschein
  • Teilnahme an einem Kurs  Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einer Hilfsorganisation

Folgende Fristen und Termine musst Du bei Deinem Antrag und dem weiteren Vorgehen einhalten:

  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Anmelden bei der Fahrschule Mangfallplatz, Akeleistraße 4, München,
    Tel. 69 97 91 22 oder 0171 - 34 48 48 4
  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
  • Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
  • Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
  • Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate

Für den Umstieg von A1 auf Klasse A sind 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt mit je 45 min. Pflicht. Die Gebühren für die gleichzeitige Ausbildung für PKW und Motorrad findest Du unter “A+B”.

 
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