Start Fahrausbildung Klasse A und B
Klasse A und B

 

Wer neben dem Führerschein Klasse B auch gleich Klasse A machen will, kann sich Kosten bei dem Grundbetrag und den Vorstellungsgebühren für die Theoretische und Praktische Prüfungen sparen.

Fahrstunden, Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt und die TÜV-Gebühren fallen getrennt für die jeweilige Klassen an.

 

Die Kosten für die Schulung A und B zusammen betragen dann:

 

Grundbetrag (allg. Aufwendungen + Theorieunterr.)

300

Euro

Theoretische Prüfung (Vorstellungsentgeld)

80

Euro

Praktische Prüfung (Vorstellungsentgeld, wenn beide Prüfungen an einem Kalendertag abgelegt werden)

300

Euro

 

Die Kosten für die Schulungen für A betragen:

Fahrstunde (je 45 Minuten)

40

Euro

Überlandfahrt (je 45 Minuten) (je 5x Pflicht)

50

Euro

Autobahnfahrt (je 45 Minuten) (je 4x Pflicht)

50

Euro

Nachtfahrt (je 45 Minuten) (je 3x Pflicht)

50

Euro

TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung

20,83

Euro

TÜV-Gebühr Praktische Prüfung

112,81

Euro

 

Die Kosten für die Schulungen für B betragen:

Fahrstunde (je 45 Minuten)

35

Euro

Überlandfahrt (je 45 Minuten) (je 5x Pflicht)

45

Euro

Autobahnfahrt (je 45 Minuten) (je 4x Pflicht)

45

Euro

Nachtfahrt (je 45 Minuten) (je 3x Pflicht)

45

Euro

TÜV-Gebühr Theoretische Prüfung

20,83

Euro

TÜV-Gebühr Praktische Prüfung

84,97

Euro

 

Kosten für die Beantragung des Führerscheins in etwa:

  • Sofortmaßnahmen ca. 20 Euro; Zeitaufwand 8 Unterrichtsstunden
  • Sehtest ca. 10 Euro; Zeitaufwand 10 min
  • Antragsgebühren ca. 45 Euro; Bearbeitungszeit 6 bis 8 Wochen

Voraussetzungen für die  Beantragung des Führerscheines sind:

  • Mindestalter für den Erwerb des  Führerscheins in sechs Monaten erreicht
  • bestandener Sehtest bei Optiker oder Augenarzt (darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • gültiger Personalausweis oder  Reisepass
  • aktuelles Passfoto
  • evtl. vorhandener Führerschein
  • Teilnahme an einem Kurs  Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einer Hilfsorganisation

Folgende Fristen und Termine musst Du bei Deinem Antrag und dem weiteren Vorgehen einhalten:

  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Anmelden bei der Fahrschule Mangfallplatz, Akeleistraße 4, München,
    Tel. 69 97 91 22 oder 0171 - 34 48 48 4
  • Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters: Theorieprüfung
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters: Praktische Prüfung
  • Frühestens am Geburtstag: Führerschein abholen
  • Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
  • Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
 
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